Die Kirche hat Verantwortung Das Evangelium Jesu Christi verpflichtet die Kirche zum Zeugnis und zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung.
In
der Nachfolge Jesu existiert die Kirche nicht nur für sich selbst. Sie
hat eine Sendung für alle Menschen und Völker: durch Worte und Taten
allen Menschen zu bezeugen, dass Gott mitten in unserem Leben und in
unserer Geschichte gegenwärtig ist.
Glauben und Leben,
Verkündigung und Praxis dürfen sowohl im eigenen Verhalten der Kirche
wie in ihrer Botschaft nicht auseinandertreten.
Der Einsatz für Menschenwürde und Menschenrechte, für Gerechtigkeit und Solidarität ist für die Kirche konstituitiv.
Deshalb
hat der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Thüringen eine Kammer für Arbeit und Wirtschaft eingesetzt.
Auftrag und Aufgaben Die Kammer hat folgende Aufgaben:
- theologische, sozialethische und politische Grundsatzarbeit in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft
- Information und Beratung des Landeskirchenrates, der Landessynode, der Kreissynoden sowie von Gemeinden und Gruppen
- Erarbeitung von Vorschlägen für Stellungnahmen und Verlautbarungen des Landeskirchenrates
- Vernetzung der beteiligten kirchlichen Arbeitsbereiche und Dienste
- Kontakte zur Arbeitswelt (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Verbände) zu Politik und Wissenschaft
- Organisation von Veranstaltungen (u.a. Gespräch "Kirche-Wirtschaft")
In der Kammer arbeiten Liste der Mitglieder
Aus den Kirchlichen Fachbereichen und Diensten:
- ein Vertreter oder eine Vertreterin des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt
- ein Vertreter oder eine Vertreterin des Kirchlichen Dienstes auf dem Lande
- ein Vertreter oder eine Vertreterin des Diakonischen Werkes aus dem Referat Arbeit und Arbeitslosigkeit
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Evangelischen Akademie Thüringen, Bereich: Naturwissenschaft, Wirtschaft und Ökologie
- der oder die Umweltbeauftragte der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
Aus dem Landeskirchenrat:
- der Dezernent oder die Dezernentin für Diakonie und Seelsorge.
Aus der Landessynode:
- ein von der Landessynode gewählter Vertreter oder eine gewählte Vertreterin
Aus der Fachwelt:
- bis zu sieben auf Vorschlag der Kammer zu berufenden Fachleute aus
den Bereichen Arbeitswelt, Wirtschaft, Landwirtschaft, Handwerk,
Wissenschaft und Politik
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