Gut, dass Sie mitentscheiden: Sozialwahl 2017
Es ist wieder soweit, die Sozialwahl 2017 steht an. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Sofern Sie gesetzlich versichert sind, erhalten Sie Ende April/Anfang Mai per Post die Wahlunterlagen von Ihrer Krankenkasse und/oder Ihrem Rentenversicherungsträger.
Alle sechs Jahre werden die Aufsichts- und Verwaltungsräte der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt. Bis zum 31. Mai 2017 sind rund 50 Millionen Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Renten- und Unfallversicherung aufgerufen, ihre Vertreter/innen in die Gremien der Sozialversicherungsträger zu wählen. Denn die Sozialversicherung wird in Deutschland von den Versicherten selbst verwaltet. Das heißt: Deren gewählte Vertreter/innen entscheiden über alle grundsätzlich wichtigen Fragen der Sozialkassen. Sie bestimmen dort – politisch unabhängig und ehrenamtlich – im Sinne der Versicherten mit. Denn sie wissen aus eigener Erfahrung, wo es klemmt, sind an einer optimalen Versorgung interessiert und achten im eigenen Interesse auf effiziente Strukturen.
Daher ist die Sozialwahl so wichtig: Es geht um den sinnvollen Einsatz Ihrer Versicherungsbeiträge – und Fragen wie:
- Ist der Haushalt der Versicherung zweckmäßig und ausgewogen?
- Leiten die richtigen Personen die Geschäfte – und wie sollen sie vergütet werden?
- Unter welchen Bedingungen werden z.B. Hausarztverträge abgeschlossen?
- Welche freiwilligen Leistungen werden angeboten?
- Sollen von den Versicherten Zusatzbeiträge erhoben werden, und in welcher Höhe?
Weitere Informationen zur Sozialwahl und zu den Kandidat/innen der christlichen Verbände finden Sie auf der Homepage bzw. hier.