Potemkin‘sche Dorfläden? Neue Debatte über Sonntagsschutz

Dorfladen?! Sowas gibt es doch schon längst nicht mehr! Richtiges Einkaufen – also den klassischen Versorgungseinkauf, so mit frischen Lebensmitteln, täglichem Bedarf und einer breiten Warenauswahl zu „günstigen Preisen“ – das erledigt man gewöhnlich ein-, zweimal in der Woche mit dem Auto im nächstgelegenen Supermarkt. Und dann auch gleich für die ganze Familie, von den Kindern über die Großeltern bis zur Nachbarin, die nicht mehr so kann.
Das dürfte die Erfahrung der allermeisten Landbewohner sein, solange nicht dörfliche Hofläden oder Kioske zumindest einige Funktionen von Konsum und Kaufhalle aus früheren Zeiten übernommen haben. Dazu gehört dann meist auch, dass solche Verkaufsstellen ein regelmäßiger sozialer Treffpunkt sind, an dem man Nachbarn und Leute trifft, quatscht und tratscht. Und wo geht das Dorf shoppen? Machen wir es kurz und fachlich: Erlebniseinkäufe gibt es gelegentlich auch auf dem Land, doch meist muss man wieder ins Auto steigen oder das Internet anwerfen.
Ländliche Nahversorgung mit „vollautomatischen“ Minimärkten?
Doch es gibt Neuigkeiten: Für den Versorgungseinkauf auf dem Land gibt es jetzt technische Lösungen. Ein wichtiges Stück alltäglicher und individueller Daseinsvorsorge, die „letzte Meile“ der Lebensmittel- und täglichen Bedarfsversorgung, könnte auf das Land zurückzukehren. Dagegen kann niemand ernsthaft sein. Doch leider ist bis jetzt nur von „digitalen Kleinstsupermärkten“ die Rede, die schwerlich zu einer Lösung der strukturellen Probleme der Daseinsvorsorge auf dem Land beitragen dürften.
Mecklenburg-Vorpommern und Hessen haben ihre Ladenöffnungsgesetze für diese besondere Art von Verkaufsstellen bereits „entbürokratisiert“, das heißt, dort dürfen „personalfreie“ neue Märkte rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, öffnen. Thüringen prüft derzeit unter der Maßgabe der „gleichwertigen Lebensverhältnisse“ in Stadt und Land die Chancen und Risiken neuartiger Verkaufsstellen – allerdings auf Grundlage der bestehenden Ausnahmeregelungen, die der grundgesetzliche Sonn- und Feiertagsschutz zulässt.
Der Entnahmemarkt von morgen: digital, aber nicht automatisch
Doch was sind digitalisierte Dorfläden oder automatisierte Supermärkte überhaupt? Wir Kunden dürfen schon heute in zahlreichen Supermärkten an den Selbstbedienungskassen „mitarbeiten“. Zukünftig aber werden wir wahrscheinlich vollüberwacht und schon beim bloßen Durchgehen durch die Warenauslagen – die frei zugänglich und keine klassischen Warenautomaten sind – abkassiert. Personal lässt sich so einsparen, im Grunde erscheint der Markt als ein einziger menschloser Entnahmemarkt und führt damit das Supermarktkonzept des 20. Jahrhunderts konsequent weiter.
Dass immer noch Menschen für 24h-Rufservice und Notdienst, Anlieferung, Beräumung, Reinigung und Wartung in Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten ran müssen, versteht sich von selbst – auch wenn gern von „personalfreien“ Märkten fabuliert wird. Deshalb ist es auch besser, von Teilautomatisierung zu sprechen und nicht von Automatisierung oder gar Vollautomatisierung.
Die Kleinstsupermärkte, von denen derzeit für den Anfang der neuen Automatisierungswelle im Einzelhandel die Rede ist, sind überschaubare stationäre Verkaufsstellen mit bis zu 150 Quadratmetern Fläche, je nach Gesetzeslage der Länder. Natürlich gibt es längst sehr viel größer angelegte Konzepte für den menschlosen und servicearmen Vertrieb. – Die tiefgreifende technologische Neuformatierung nicht nur des Versorgungseinkaufs wird somit auch fraglos andere Wareneinkäufe und zuletzt einen Großteil des Einzel- und Großhandels treffen. Von Super- bis zu Bau- und Möbelmärkten: die Liste lässt sich beliebig verlängern.
Unternehmen: Gewinne nicht ohne Sonntags- und Feiertagsöffnung möglich
Den Dorfladen als Sympathieträger zur Einführung von teilautomatisierten Verkaufsstellen zu benutzen, so darf man vermuten, hat eher etwas mit den politischen Hoffnungen auf Minderung des Stadt-Land-Gefälles und dem Geschäftssinn Einzelner zu tun, als mit einer durchdachten Infrastrukturstrategie für „das Land“. Denn die technischen Möglichkeiten allein sind nun mal nicht für den Erfolg von „Kleinstsupermärkten“ oder gar von größeren digitalen Verkaufsstellen – wie sie als „Kaufhallen“ auf dem Dorf durchaus denk- und wünschbar wären – ausreichend.
In unserer Wirtschaftsordnung, der Privatkapital- und Marktwirtschaft, muss sich bekanntlich alles wirtschaftliche Handeln durch seine vermeintliche „Wirtschaftlichkeit“, d.h. im Klartext: Gewinnträchtigkeit, auszeichnen. Gemeinschaftliche Bedürfnisse und Nachfrage sind in dieser partikularen Sichtweise keine wirtschaftlichen Größen, so nah sie auch am Ursprung jeglichen wirtschaftlichen und sozialen Handels einer arbeitsteiligen Gesellschaft stehen. Genossenschaftliche Bürgerprojekte bilden die Ausnahme, und selbst sie müssen im bestehenden Marktumfeld agieren.
Mit anderen Worten: Der allseits gewollte „Dorfladen“ wird zur leichtesten gesellschaftspolitischen Hürde, zur buchstäblichen Gewinnschwelle, die das Handels- und Absatzinteresse zur Erreichung der allgemeinen 24/7-Ladenöffnung zuerst nehmen kann.
Potemkin’sche Versorgungseinkäufe auf dem Dorfe
Allerdings zeigt die betriebswirtschaftliche Praxis bestehender teilautomatisierter Kleinstsupermärkte, dass auf dem Lande wie in der Stadt überwiegend keine größeren Versorgungseinkäufe, sondern kleinere Ergänzungs- und Gelegenheitskäufe anfallen. Auch wenn es kaum überrascht: Diese bringen erst in der Masse den nötigen Umsatz zur Kostendeckung und zur Gewinnerwirtschaftung. Eine Nahversorgung im Sinne der Daseinsvorsorge als Sozialstaatsversprechen, wie es die Bundeszentrale für politische Bildung treffend formuliert, sieht anders aus.
Es ist diese auf Kleineinkäufe der Kunden spekulierende Gewinnerzielungsabsicht, die derzeit vor allem Geschäftsmodelle entstehen lässt, die, nach allem, was Handels- und Wirtschaftsverbände sagen, ausschließlich unter der Bedingung der Sonntags- und Feiertagsöffnung „funktionieren“. Inwiefern die neuen Märkte damit in Konkurrenz zu bestehenden Ausnahmen der Ladenöffnungsgesetze kommen – etwa zu Bäckereien oder bereits ansässigen Dorf- und Hofläden, Tank- und Verkaufsstellen, in den Städten auch zu Spätis und Kiosken – wird wenig bis gar nicht thematisiert.
Grundgesetz: 24 Stunden in der Woche ohne Produktion und Konsumtion!
Doch der eigentliche Knackpunkt am geforderten Prinzip von 24/7: Ein Versorgungseinkauf ist grundsätzlich Teil der werktäglichen Alltagstätigkeit, so dass seine Rechtfertigung gegen den Sonntags- und Feiertagsschutz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten dürfte. Werktage sowie Sonn- und Feiertage sind in verschiedener Hinsicht rechtlich scharf voneinander zu trennen. Das hat zentrale Bedeutung etwa für Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, die Urlaubs- und Ferienplanung, die geregelte Lärmemission, die LKW-Fahrverbote bis eben hin zur Ladenöffnung.
Woche und Wochenende geben das chronologische Grundgerüst des Gemeinwesens und den sozialen und kulturellen Rhythmus unserer Gesellschaft vor. Sie ermöglichen gesellschaftliche und gemeinschaftliche Gleichzeitigkeit in der individuellen Ungleichzeitigkeit fremd- und selbstbestimmter Erledigungszwänge. Ausnahmen in den Grenzbereichen von Werk- und Ruhetagen müssen deshalb gut vor dem Grundgesetz begründet werden. Es ist eben der Ausnahmecharakter, der bedeutsame besondere Anlässe von alltäglichen scheidet. Die Nahversorgung als solche begründet deshalb in der Regel keine Ausnahme.
Kirchenstimmen: Echte Nahversorgung braucht keinen 24/7-Einkauf
Viele Fachleute der evangelischen Landeskirchen, welche in der Allianz für den freien Sonntag das Geschehen beobachten, fordern die nötige Ernsthaftigkeit bei der infrastrukturellen Stärkung und Teilhabe des ländlichen Raumes. Die derzeitigen Geschäftsmodelle halten sie nicht für ausgereift und sprechen sich für eine verfassungsrechtliche Prüfung der Sonn- und Feiertagsöffnungen aus.
Einer Aushöhlung des grundgesetzlichen Sonntagsschutzes zugunsten von bloßen Ergänzungs- und Zusatzkäufen, dafür aber mit Türöffner-Funktion für noch kommende digitalisierte Vertriebsmodelle des Einzelhandels in Stadt und Land, erteilen sie eine entschiedene Absage. Solange aus Kosten- und Gewinngründen ein für lediglich 24 Stunden bestehender Ladenschluss am Wochenende den „gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land“ entgegenstünde, sei es mit dem Willen zum „Landfrieden“ mit digitalen Kleinstsupermärkten wohl nicht weit her.
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Die verfassungsrechtliche Bewertung und damit auch die Prüfung bereits bestehender Änderungen der Ladenöffnungsgesetze verschiedener Bundesländer hat am 24.10.24 der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) den Spitzen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) empfohlen. Sie finden die ausführliche Stellungnahme des KWA im Download-Bereich neben diesem Beitrag (rechts oben).