Evangelische Akademie Thüringen

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Sozialwahl 2017 - Bewerbungsfrist für Kandidat/innen endet am 30. Mai

© istockfoto.co/selimaksan
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Nächstes Jahr ist wieder soweit, die Sozialwahl steht an. Alle sechs Jahre werden die Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen in der Sozialversicherung gewählt. Denn die Rentenversicherung, die Unfallversicherung sowie die Kranken- und Pflegekassen werden von den Versicherten selbst verwaltet. Das heißt, gewählte Vertreter/innen der Beitragszahler (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bestimmen über alle grundsätzlich wichtigen Fragen der Sozialkassen: Wahl und Vergütung des Vorstands, freiwillige Leistungen oder auch die Höhe des Zusatzbeitrages. Wem würden Sie diese weit reichenden Entscheidungen übertragen?
Würden Sie sie allein den Vertretern der Arbeitgeber überlassen, deren verständliches Interesse es ist, die eigenen Kosten möglichst niedrig zu halten? Oder der Politik, die oft genug schon in die Kassen der Sozialversicherung gegriffen hat? Da ist es doch allemal besser, wenn die Versicherten selbst die Geschicke der Sozialversicherung lenken. Denn sie wissen aus eigener Erfahrung, wo es klemmt, sind an einer optimalen Versorgung interessiert und achten im eigenen Interesse auf effiziente Strukturen. Im Sommer werden die Wahlvorschläge für die Sozialwahl 2017 zusammengestellt. Und dafür werden noch Kandidierende gesucht, die sich in Verwaltungsräten oder als Versichertenberater/innen für die Belange der Versicherten einsetzen. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. bei AOK, Barmer GEK, Techniker, DAK oder IKK classic versichert ist, kann dort kandidieren. Wer gewählt wird, erhält fortlaufend fachliche Weiterbildung und bekommt eine Aufwandsentschädigung. Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Mai 2016 – Formulare und weitere Hinweise finden Sie unter www.aca-online.de.